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Jobcenterallüren und ein Hindernis beim Aufenthaltstitel

Es ist mal wieder an der Zeit, euch ein Update zu geben, was uns derzeit so umtreibt. So optimistisch, wie wir hoffentlich sonst tönen, wird es diesmal leider nicht. Umso mehr würden wir uns freuen, wenn ihr euch ein paar Minuten Zeit für das Lesen dieser Zeilen nehmt.

Vorab wie immer aber die große Bitte: Falls ihr trotz aller Widrigkeiten den einen oder anderen Euro übrig habt, dann wären wir für die bitter benötigte Unterstützung sehr dankbar: PayPal.Me/neukoellnhilft

Beginnen wir den Bericht doch mit ein Jobcenterallüren. Ein Geflüchteter ist dem Leistungsbezug vor ein paar Monaten entflohen. So glaubte er zumindest. Doch der Papierkrieg hört nicht auf. Zum einen, weil das Jobcenter eine Überzahlung festgestellt hat und diese zurückfordert. Die Überzahlung ist auch unbestritten. Ebenfalls klar wie Kloßbrühe ist, dass ihm für einen anderen Monat zustehende Leistungen vorenthalten wurden. Was nach einem Nullsummenspiel klingt, ist längst eine Farce. Denn während das Jobcenter zur Prüfung des Anspruchs bereits eingereichte Belege (Kontoauszüge, Lohnzettel) nochmals haben möchte und die Angelegenheit damit künstlich in die Länge zieht, hat es andererseits das Inkasso-Service der Arbeitsagentur flugs mit der Eintreibung des überzahlten Betrags beauftragt. Auf ein Ratenzahlungsansuchen, das eigentlich nur dazu diente, Zeit bis zur Klärung zu gewinnen, kam als Replik vom Inkasso ein langer Fragebogen über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Aufforderung Gehaltszettel der vergangenen Monate beizubringen. Aber pronto, weil sonst die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Eine Eskalation ohne Not!

Besagtes Berliner Jobcenter ist uns mit seiner Verzögerungstaktik bereits bestens bekannt. Ein anderes Schicksal, welches ich begleite, hatte im Frühjahr eine schlimme Zuspitzung erlebt. Hier werkt schon längst ein Anwalt, der Fall wird gerichtlich geklärt werden müssen. Was ist geschehen? Eine junge Frau musste ihr WG-Zimmer Hals über Kopf verlassen, weil sie vom Hauptmieter belästigt wurde. Sie teilte dem zuständigen Jobcenter mit, dass sie deshalb auf Wohnungssuche sei. Über den Bekannten eines Freundes wurde sie auch fündig. Da alles ganz schnell gehen musste, unterschrieb sie gleich den Untermietvertrag. Das war dem neuen „bösen“ Jobcenter ein Dorn im Auge, weil das Wohnungsangebot nicht zuvor zur Genehmigung vorgelegt wurde. Was dann begann, entwickelte sich zum Albtraum für die junge Frau. Über Monate gab es keinen Cent vom aufnehmenden Jobcenter. Weder für die anfallende Miete, noch zur Lebenssicherung. Bescheiden wurde – auch mit geballter juristischer Kompetenz – widersprochen, ohne Resultat. Das ging über fünf Monate so. Der Bekannte der jungen Frau ließ sie trotz enormer Mietschulden weiter wohnen, weil auch er davon ausging, dass das Jobcenter weiter zahlen würde. Doch das Jobcenter schaltete auf stur. Und das führte letztlich dazu, dass die junge Frau einen Nervenzusammenbruch erlitt und viele Wochen in einer Berliner Klinik stationär versorgt werden musste. Da sie wegen dem Hin und Her mit dem Jobcenter nicht krankenversichert war, liefen auch hier Kosten von weit über 10000 Euro auf. Da sogar der Sozialdienst des Krankenhauses auf Granit biss, habe ich dann einen Anwalt aufgetrieben. Was sich als fast ein Jahr dauernde Horrorstory erwiesen hat, scheint nun allmählich überwunden. Dieser Tage hat die junge Frau ihre Immatrikulationsbescheinigung erhalten, BAföG ist bereits beantragt, kurzum die Zuversicht ist zurück. Apropos Zuversicht, der Anwalt ist sich sehr sicher, dass das Jobcenter vor Gericht sein blaues Wunder erleben wird.

Ein Fall lässt mich im Moment ein wenig ratlos zurück. Ein bestens integrierter Geflüchteter, der seit bald 7 Jahren in einem Berliner Handwerksbetrieb arbeitet, dort auch seine Ausbildung gemacht hat, hat folgendes Problem: Er hatte von der Ausländerbehörde eine Ausbildungsduldung erhalten und endlich nach all der Zeit wird ihm nun ein Aufenthaltstitel in Aussicht gestellt. Das klingt toll, hat aber einen Haken. Er wohnt in einer Projekt-WG in Berlin, verfügt aber der Zuständigkeit wegen über eine Postadresse im Landkreis Havelland. Der Ausländerbehörde genügt die Adresse freilich nicht, er soll einen Mietvertrag vorlegen. Das ist jedoch bei der Postadresse nicht möglich. Eine Anmeldung in Berlin würde wiederum die Ausländerbehörde nicht akzeptieren. Wie also kommt er an eine temporäre Anmeldung samt kurzfristigem Mietvertrag irgendwo im Havelland, um damit den Anforderungen der Ausländerbehörde zu genügen? Es geht nicht darum, zu irgendeinem Zeitpunkt wirklich dort zu wohnen. Ich habe bereits herumgefragt, bislang leider ohne Erfolg. Falls jemand der Mitlesenden einen Impuls hat, bitte gerne an uns wenden!

Zu guter Letzt haben wir mal etwas zu vergeben: Einer unserer tschadischen Freunde fährt demnächst nach Afrika und bietet seine Köpenicker Wohnung vom 28.9 bis 2.11.2022 zur Zwischenmiete an. Hier die Fakten: 1-Zimmerwohnung samt Bad und Terrasse, 46 qm, 536€ warm, Strom+ Internet inklusive. Meldet euch bei Interesse gerne bei uns. Wir stellen den Kontakt dann her.

Das soll es für heute gewesen sein. Ich versuche, euch jetzt wieder regelmäßiger Updates von dem alltäglichen Wahnsinn, mit dem wir so konfrontiert werden, zu geben.

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