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Abschiebung und Polizeigewalt
Es begann Dienstag abends mit einem Hilferuf zu vorgerückter Stunde. Eine junge Frau aus dem Tschad und ihr 4-jähriges Kind sollten in der Nacht von Montag auf Dienstag aus einer Unterkunft in Peitz im Landkreis Cottbus abgeschoben werden. Die Abschiebung sei aus dem Ruder gelaufen, die Frau von der Polizei misshandelt und mit Verletzungen im Krankenhaus in Cottbus stationär aufgenommen worden. Das Kind würde vermutlich nun vom Jugendamt betreut. Da mir die Quelle dieser Nachricht vertrauenswürdig erschien, hatte ich sogleich den Flüchtlingsrat Brandenburg kontaktiert und ein paar meist wohlinformierte Menschen angeschrieben. Außerdem habe ich auch tschadische Freunde gebeten, in der Community die Ohren zu spitzen.
Im Laufe des heutigen Mittwochs hatte ich endlich auch einen Namen und eine Telefonnummer. Damit ließ sich arbeiten. Doch leider war die Tschaderin telefonisch nicht erreichbar. Am Nachmittag meldete sich der Flüchtlingsrat Brandenburg zurück und versprach, über offizielle Kanäle eine Anfrage an die zuständigen Behörden zu stellen. Dazu kontaktierte mich noch eine im Landkreis in der Flüchtlingsberatung tätige Frau, um deren Engagement ich bereits aus früheren Kontakten wusste. Sie konnte mir den für Peitz zuständigen Migrationssozialarbeiter nennen und bot sich zudem an, Donnerstag als Übersetzerin ins Krankenhaus zu fahren. Im Lauf des Nachmittags bekam ich allmählich ein klareres Bild der Lage. Das Ziel des Abschiebeversuchs dürfte vermutlich Frankreich gewesen sein. Die Frau war vermutlich noch mit einer Aufenthaltsgestattung ausgestattet, was den Zeitpunkt der Abschiebung eher überraschend macht. Die Tschaderin hatte sich gegen die Mitnahme durch die Polizei gewehrt und daraufhin Verletzungen erlitten. Aus einer Quelle erfuhr ich, dass ein zeitnaher neuerlicher Abschiebeversuch drohen könnte.
Nur damit wir uns nichts vormachen: In Cottbus darf die Tschaderin nicht auf Milde hoffen. Das Krankenhaus scheint bei Abschiebungen in der Vergangenheit ausgesprochen kooperativ gewesen zu sein. Die Ausländerbehörde genießt einen ganz schlechten Ruf. Und das Verwaltungsgericht Cottbus ist – höflichst formuliert – problematisch. Cottbus ist ein Hort des Grauens für Geflüchtete.
Abschiebungen sind nie lustig. Vor allem aber scheinen sie eine ziemlich rechtsfreie Situation. Weil Übergriffe nicht geahndet werden, da die Personen, die sie betreffen, in meist weiter Ferne nicht gegen die Übergriffe vorgehen können. Wir haben uns fest vorgenommen, hier weiter am Ball zu bleiben und hoffen, morgen endlich mit der Tschaderin persönlich sprechen zu können. Wir bedanken uns für die zahlreichen, nützlichen Rückmeldungen!