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Aus unserer Beratungspraxis (I)
Fragwürdiger DNA-Test
Ende letzten Jahres ging eine hochschwangere Geflüchtete mit ihrem Freund, der einen deutschen Pass besitzt, zum Bürgeramt, um bereits vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung in die Weg zu leiten. Man vertröstete sie mit den Worten, dass das nach der Geburt recht unkompliziert erledigt werden könnte. Denkste! Dem Baby geht es zwar blendend, mehr nach 9 Monate später ist die Beurkundung der Vaterschaft aber noch immer ausgesetzt, weil die Behörden erst einen DNA-Test sehen wollen. Nun ist so ein DNA-Test ja nicht wirklich günstig. Zumal der Kindsvater gerade in einer Ausbildung ist und sich nicht einfach so ein paar Euro dazuverdienen kann. Noch übler aber ist, dass die Sache mit dem DNA-Test in keinem der vorliegenden Schreiben auftaucht, sondern den Eltern nur mündlich kommuniziert wurde. So geht das natürlich nicht! Die Notwendigkeit eines DNA-Test möchte ich zumindest mal schwarz auf weiß lesen. Ein diesbezüglicher Brief ist raus. Jetzt heißt es abwarten.
otelo ist Mist
Ein Praxistipp: Hände weg von otelo, der Discount-Marke von Vodafone. Bereits seit März 2022 beschäftigt uns folgender Fall. Ein Ende Februar 2022 abgeschlossener Sim-only-Mobilfunktarif wurde den vollmundigen Versprechungen eines Händler in Berlin-Neukölln nicht gerecht. Es folgte daher ein an otelo gerichteter Widerruf des Vertrags. Ein paar Wochen später kam als Antwort, dass das der Vertrag bestenfalls beim Händler widerrufen werden könne und sonst natürlich über die vereinbarte Laufzeit von 24 Monaten weiterginge. Wir haben daraufhin im Frühsommer letzten Jahres den Verbraucherschutz Berlin konsultiert und ein Antwortschreiben aufgesetzt. Danach war Ruhe, die Ruhe vor dem Sturm. Im Frühjahr 2023 nämlich erhielt der Geflüchtete Post von einem Inkassounternehmen. Auch hier setzte ich unverzüglich einen Brief auf, der dem Inkassounternehmen mitteilte, dass die Forderung zu Unrecht bestehe. Vor ein paar Wochen nun kam ein neuer Brief, dass in der Angelegenheit Rücksprache mit Vodafone gehalten wurde und die Forderung berechtigt sei. Wir reden mittlerweile über einen Betrag von fast 600 Euro, für den es keine Gegenleistung geben hat, weil der Geflüchtete die SIM-Karte nur wenige Tage genutzt hatte. Fassen wir nochmals zusammen: Dubiose Händler, die Mobilfunkprodukte aufschwatzen, machen die Drecksarbeit. Etwaige Einwände zum abgeschlossenen Vertrag werden vom Mobilfunkanbieter abgeschmettert, indem auf die Zuständigkeit des Händlers verwiesen wird. Wenn es um das Eintreiben vermeintlicher Schulden geht, ist dann aber der Mobilfunkanbieter zuständig. Was macht die für Verbraucherrechte zuständige Politik eigentlich so beruflich?
Kommunenirrsinn
Gleich mehrere Fälle mit geradezu absurden, teils absurden Nachforderungen diverser brandenburgischer Landkreise beschäftigen uns derzeit. Alle Fälle eint, dass die Kreiskassen jeweils einige Tausend Euro für Nutzungsentgelte aus dem Jahre Schnee haben wollen. Und als wären diese astronomischen Nutzungsentgelte nicht schon problematisch genug, kommen noch Zinsen und Säumniszuschläge dazu, die schon mal 30 Prozent der Gesamtforderung ausmachen. In der gesamten Debatte um die Unterbringung Geflüchteter wird so gern von der Belastung der Kommunen gesprochen. Was dabei oft unerwähnt bleibt, sind die – höflich ausgedrückt – bescheidenen Wohnverhältnisse, die sich die Kommunen, sobald Geflüchtete in Arbeit sind, dann mit vielen hundert Euro in Monat versilbern lassen möchten. Das ist schon ein starkes Stück. Und nicht selten kommen solch Forderungen mit arger Verzögerung und bedeuten dann einen finanziellen Genickbruch. In zumindest einem Fall haben wir es bei den geforderten Nutzungsentgelten sogar mit einem Geflüchteten zu tun, der seit 2014 in Deutschland ist und bis dato noch keine Arbeitserlaubnis hat. Eine Nachfrage an die Kreiskasse des Landkreises ist seit über einem Monat unbeantwortet. In der ganzen Diskussion über Belastungsgrenzen der Kommunen wird deren eklatante Missverwaltung mit keiner Silbe erwähnt. Schade!